Zeit mit der Familie
Sind die medizinischen Voraussetzungen gegeben, haben Mütter oder Väter mit ihren Kindern spezielle Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Vorsorgekuren (§ 24 und § 41 SGB V ). Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die Selbstbeteiligung liegt bei 10 EUR pro Tag. Kinder bis zum 18. Lebensjahr müssen nichts hinzuzahlen.