Für Ihre Gesundheit
Die Sozialversicherungsträger bieten Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten, um Ihre Gesundheit zu stärken.
Häufig gestellte Fragen
Allgemein
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Eine stationäre Vorsorge oder Rehabilitation (kurz: Reha) ist eine medizinisch notwendige Behandlung zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit – damit sie gesund und munter bleiben oder wieder arbeiten gehen können. Die Behandlung erfolgt ambulant oder stationär exklusiv in einem anerkannten Heilbad oder Kurort. Sie wird von Ihrem Arzt verordnet, die Kosten der Behandlung übernimmt die Kranken- oder Rentenversicherung.
Weitere Informationen: https://www.kurorte-in-hessen.de/gesundheit/nachsorge
Fahren Sie zur Kur, dann möchten Sie aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun.
Sie lösen sich aus Ihrem Alltag heraus und suchen aktiv Impulse für Ihre Lebensgestaltung. Sie genießen und lernen von der Natur, ein Coach begleitet Sie auf Ihrem neuen Weg. Der Fokus liegt auf ganzheitlicher, natürlicher Heilung. Das ist Ihre Zeit, Sie stehen im Mittelpunkt.
Weitere Informationen: www.kur-in-hessen.de
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Bei der Wahl nach einer geeigneten Klinik hilft Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihre Krankenkasse. Rat finden Sie außerdem direkt bei den Heilbädern und Kurorten in Hessen oder beim Hessischen Heilbäderverband.
Eine Übersicht aller Reha-Kliniken in den Heilbädern und Kurorten in Hessen finden Sie hier: https://www.kurorte-in-hessen.de/heilbaeder-kurorte/experten/kliniken
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Ja, das haben Sie. In den Anträgen für eine Vorsorge- oder Rehamaßnahme werden Sie gefragt, welche Klinik Sie bevorzugen. Danach versuchen Sie die Krankenkassen oder der Rentenversicherungsträger Sie in der gewünschten Einrichtung unterzubringen. Aber aufgepasst: Die Klinik muss Ihr Krankheitsbild auch behandeln.
Reha-Antrag
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Ihr behandelnder (Haus-)Arzt muss die medizinische Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung begründen. Dazu wird ein Befundbericht erstellt und dem Kostenträger die Durchführung einer Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme empfohlen.
Generell gilt der Grundsatz ambulant vor stationär (außer bei Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen). Die Therapiemöglichkeiten am Wohnort müssen ausgeschöpft sein, bevor eine stationäre Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation beantragt werden kann.
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Sie füllen gemeinsam mit Ihrem Hausarzt den Antrag aus und wählen eine geeignete Reha-Einrichtung aus. Dann reichen Sie den Antrag mit der Bitte um Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse oder der Gesetzlichen Rentenversicherung ein. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können Sie den Reha-Antrag selbständig online ausfüllen.
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Die Gesetzlichen Krankenkassen (für Rentner, Schüler, Studenten, Kinder, nicht berufstätige Personen bei einer Vorsorgeleistung) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (für Arbeitnehmer, Angestellte, Kinder/Schüler, Bezieher von Erwerbsminderungsrenten) übernimmt die Kosten für den Aufenthalt in einer auf Ihre Indikation spezialisierten Reha-Klinik.
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Euro pro Behandlungstag ab dem 18. Lebensjahr. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. Eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Zuzahlung ist einkommensabhängig. -
Wurde Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch bei Ihrem Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenversicherung) einzulegen. Widersprüche sind oft erfolgreich (die Erfolgsquote liegt bei über 60 %), besonders bei ärztlicher Unterstützung.
Unterstützung erhalten Sie ebenfalls bei Sozialverbänden wie VDK und SoVD.
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Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen sowie eine ambulante Vorsorge haben in der Regel eine Dauer von 3 Wochen.
Ambulante Rehabilitationsleistungen sowie ambulante Anschlussheilbehandlungen dauern üblicherweise 20 Behandlungstage.
Eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen möglich.
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Die Kliniken in den Heilbädern und Kurorten in Hessen decken die folgenden Bereiche ab:
- Erkrankungen im Kindesalter
- Atemwege
- Haut
- Nerven, psychosomatische Leiden
- Frauen- & Männergesundheit
- Nieren und harnabführende Wege
- Magen, Darm, Leber, Galle, Stoffwechsel
- Bewegungsapparat
- Entzündliche rheumatische Erkrankungen
- Herz, Gefäß und Kreislauf
Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten: https://www.kurorte-in-hessen.de/heilanzeigen und https://www.kurorte-in-hessen.de/heilbaeder-kurorte/experten/kliniken
Vor Ort
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Viele Reha-Kliniken bieten Übernachtungsmöglichkeiten für Begleitpersonen an. Als Begleitung können Partner, Familienangehörige und Freunde fungieren. Auch rechtliche Betreuer und Pflegende können Begleitperson sein, sofern dies gewünscht und genehmigt ist.
In einigen Kliniken ist sogar eine Reha mit Kind möglich. Während Ihrer Therapien wird Ihr Kind in klinikeigenen Kindergärten betreut.
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Viele Reha-Kliniken bieten ein vielfältiges Freizeitprogramm direkt im Haus an – von Sportkursen bis hin zu entspannenden Aktivitäten.
Falls Sie sich bereits so weit erholt haben, dass Sie die Klinik für Ausflüge verlassen möchten, finden Sie auf der folgenden Seite zahlreiche Inspirationen für die Erkundung der Umgebung:
https://www.kurorte-in-hessen.de/service/rund-um-ihren-aufenthalt
Vorsorge
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Eine ambulante Vorsorge ist eine medizinische Vorsorgemaßnahme in einem anerkannten Kurort oder Heilbad. Sie soll helfen, neue Kraft zu tanken, die Gesundheit zu stärken und Beschwerden vorzubeugen. Die Maßnahme wird auf medizinische Notwendigkeit vom Hausarzt bescheinigt und bei Genehmigung von der Krankenkasse übernommen.
Die Kosten für die kurärztliche Behandlung werden zu 100 % und die Kosten für Heilmittel zu 90 % von Ihrer Krankenkasse übernommen. Außerdem gibt es einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von bis zu 16 € pro Tag.
Weitere Informationen: https://www.kurorte-in-hessen.de/gesundheit/vorsorge/ambulante-vorsorge
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RV Fit ist ein kostenfreies Trainingsprogramm der Deutschen Rentenversicherung und bietet für Berufstätige begleitete Kurse in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung, um ihre Gesundheit langfristig zu stärken.
In der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie zudem viele Präventionskurse in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum. Die Kursgebühren werden Ihnen anteilig oder vollständig von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Weitere Informationen: https://www.kurorte-in-hessen.de/gesundheit/vorsorge/praeventionsprogramme