Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Hessische Heilbäderverband ist bemüht, seinen Webauftritt www.kurorte-in-hessen.de in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts des Hessischen Heilbäderverbands.