© Fouad Vollmer Fotografie

Ambulante Vorsorgeleistung

in anerkannten Kurorten

Zeit für mich

Alle Optionen ausgeschöpft und selbst erschöpft? Dann ist Zeit für eine Ambulante Vorsorgeleistung. Das kompakte Vorsorgepaket liefert Ihnen die Krankenkasse und bringt sie damit in die Heilbäder und Kurorte in Hessen.

Warum? Damit Sie Zeit haben, sich auf sich zu konzentrieren, um Ihre Energiedepots aufzuladen und Ihre Abwehrkräfte zu stärken. Eine Ambulante Vorsorgeleistung hilft Ihnen dabei, Körper und Geist in der Balance zu halten. So können Sie einer Erkrankung vorbeugen oder eine bestehende abmildern. 21 Tage lösen Sie sich aus Ihrem Alltag heraus, lassen alles zu Hause zurück und konzentrieren sich auf sich selbst.

Familie, Beruf und Freizeit, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag: Die ständige Alarmbereitschaft führt zur Überforderung, saugt den Körper aus und lässt das Gehirn schrumpfen. Mit dem Dauer-Power-Programm geht es direkt in eine körperliche oder psychische Krise. Erste Anzeichen dafür sind eine nie enden wollende Erschöpfung oder Schlaflosigkeit, die Sie nachts umtreibt.

 

Testen Sie sich selbst!

Ich bin...

  • ständig müde, weil ich nachts nicht schlafen kann

  • körperlich und geistig erschöpft

  • extrem aufgedunsen oder extrem abgemagert

  • unruhig und vollkommen unausgeglichen

© Heiko Rhode

Ihr Weg zur ambulanten Vorsorgeleistung

  • Sie besuchen Ihren Hausarzt und besprechen mit ihm die Situation.

  • Ihr Hausarzt bescheinigt Ihnen auf der Grundlage des § 23 Abs. 2 SGB V die medizinische Notwendigkeit einer Ambulanten Vorsorgemaßnahme.

  • Ihr Hausarzt unterstützt Sie bei der Wahl eines Heilbades oder Kurortes und beim Ausfüllen des Antrages (Formblatt 23 – Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V).

  • Sie reichen den Antrag mit der Bitte um Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

    Weitere Informationen zur Antragsstellung sowie das passende Antragsformular erhalten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse:

  • Wird der Antrag abgelehnt, sprechen Sie mit Ihrem Arzt und legen innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein.

  • Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie Ihre Unterlagen mit den Kostenübernahmebescheinigungen.

  • Sie planen gemeinsam mit der Tourist Information in Ihrem Wunsch-Kurort Ihren Aufenthalt.

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