© Fouad Vollmer Fotografie

Ambulante Vorsorgeleistung

in anerkannten Kurorten

Zeit für mich

Alle Optionen ausgeschöpft und selbst erschöpft? Dann ist Zeit für eine Ambulante Vorsorgeleistung. Das kompakte Vorsorgepaket liefert Ihnen die Krankenkasse und bringt Sie damit in die Heilbäder und Kurorte in Hessen.

Warum? Damit Sie Zeit haben, Ihre Energiedepots aufzuladen und Ihre Abwehrkräfte zu stärken.

Testen Sie sich selbst!

Familie, Beruf und Freizeit, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag: Die ständige Alarmbereitschaft führt zur Überforderung, saugt den Körper aus und lässt das Gehirn schrumpfen. Mit dem Dauer-Power-Programm geht es direkt in eine körperliche oder psychische Krise. Erste Anzeichen dafür sind eine nie enden wollende Erschöpfung oder Schlaflosigkeit, die Sie nachts umtreibt.

Wenn Sie...

 

  • ständig müde sind, weil Sie nachts nicht schlafen können

  • körperlich und geistig erschöpft

  • extrem aufgedunsen oder extrem abgemagert

  • unruhig und vollkommen unausgeglichen

... dann ist Zeit für eine Ambulante Vorsorgeleistung.

© Heiko Rhode
© Heiko Rhode

Gut vorgesorgt

Ihr Weg zur Ambulanten Vorsorgeleistung

  • Sie besuchen Ihren Hausarzt und besprechen mit ihm die Situation.

  • Ihr Hausarzt bescheinigt Ihnen auf der Grundlage des § 23 Abs. 2 SGB V die medizinische Notwendigkeit einer Ambulanten Vorsorgemaßnahme.

  • Ihr Hausarzt unterstützt Sie bei der Wahl eines Heilbades oder Kurortes und beim Ausfüllen des Antrages (Formblatt 23 – Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V).

  • Sie reichen den Antrag mit der Bitte um Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

    Weitere Informationen zur Antragsstellung sowie das passende Antragsformular Ihrer Krankenkasse finden Sie in der Rubrik "Gut beantragt".

  • Wird der Antrag abgelehnt, sprechen Sie mit Ihrem Arzt und legen innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein.

  • Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie Ihre Unterlagen mit den Kostenübernahmebescheinigungen.

  • Sie planen gemeinsam mit der Tourist Information in Ihrem Wunsch-Kurort Ihren Aufenthalt.

Gut anlegt

Der Kostenrahmen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen

100 % der Kosten für den Kurarzt und 90 % der Heilmittel.

Außerdem erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 16 Euro - für Kleinkinder sogar bis zu 25 Euro - am Tag für die Unterbringung. Ihr Beitrag für die Gesundheitsanwendungen liegt bei 10 Euro pro Verordnung und 10 % Anteil der Heilmittel. Um Ihr Kind in seiner Entwicklung positiv zu begleiten, können Sie ebenfalls eine Vorsorgeleistung bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Gut zu wissen

Der rechtliche Rahmen

In einem der staatlich anerkannten Heilbäder oder Kurorte in Hessen erhalten Sie genau die Qualität, die Sie brauchen. Dabei bilden die medizinisch-therapeutische Kompetenz und die Erholungsräume, vom Kurpark bis hin zu kulturellen Veranstaltungen, eine perfekte Symbiose.

Die Grundlage für die Ambulanten Vorsorgeleistungen ist § 23 Abs. 2 SGB V. Damit haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf das Gesundheitsangebot.

Während der Vorsorgemaßnahme gelten Sie als arbeitsfähig und müssen in der Regel dafür Urlaubstage nehmen. Ein Gespräch mit Ihrem Chef ist dennoch empfehlenswert, denn die Ambulante Vorsorgeleistung soll Sie ja wieder fit für Beruf und Alltag machen.

© Heiko Rhode

Zeit in Balance.

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