Ambulante Rehabilitation

Flexibel und in Reha

Schnell wieder auf die Beine kommen, in einem Heilbad zu Gast sein oder doch lieber zu Hause? Wenn Sie die ambulante Reha bevorzugen, profitieren Sie von der Kompetenz der Kliniken und sind flexibel bei der Wahl Ihrer Unterkunft.

Gut für Sie

Die ambulante Rehabiltation hilft Ihnen, wenn Sie eine chronische Erkrankung haben oder nach einer Operation wieder auf die Beine kommen wollen. Dabei setzt sie auf eine hochwertige Behandlung in einer zugelassenen Reha-Klinik in einem Heilbad oder Kurort und einen Aufenthalt den Sie selbst planen. Liegt Ihre Wunsch-Klinik "um die Ecke", dann müssen Sie körperlich so fit sein, dass Sie keine kontinuierliche ärztliche oder pflegerische Betreuung benötigen und die Fahrten von zu Hause zur Klinik selbst bewerkstelligen können.

In der Regel dauert die ambulante Reha drei Wochen, ist der Heilungsprozess noch nicht weit fortgeschritten, kann sie verlängert werden. In Anspruch nehmen können Sie das Programm alle vier Jahre, es sei denn, Sie brauchen eine stärkere Unterstützung, um Ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren. Dann kann die ambulante Reha auch häufiger bewilligt werden.

 

© Heiko Rhode

Gut versorgt

Ihr Weg zur Ambulanten Rehabilitation

  • Sie besuchen Ihren Hausarzt und besprechen mit ihm die Situation.

  • Ihr Hausarzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer Ambulanten Rehabilitation.

  • Gemeinsam mit Ihrem Hausarzt füllen Sie den Antrag aus und wählen die geeignete Reha-Einrichtung.

  • Sie reichen den Antrag mit der Bitte um Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse oder der Gesetzlichen Rentenversicherung ein.

  • Wird der Antrag abgelehnt, sprechen Sie mit Ihrem Arzt und legen innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein.

  • Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie alle notwendigten Unterlagen von der Krankenkasse oder der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Gut anlegt

Der Kostenrahmen

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Nicht-Erwerbstätige, die Gesetzliche Rentenversicherung für Erwerbstätige die vollen Kosten für die Behandlung und Betreuung in einer auf Ihre Indikation spezialisierte Klinik.

Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Euro pro Behandlungstag ab dem 18. Lebensjahr. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

Gut zu wissen

Der rechtliche Rahmen

Die Grundlage für die Ambulante Rehabilitation sind  § 40 Abs. 1 SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und § 9 SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung). Damit haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf das Gesundheitsangebot.

 

© Heiko Rhode

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